AGB

Spielregeln (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteiles Unterrichtsvertrages.

I. Organisation

1. Anmeldung und Kündigung

Kündigungsfristen:

Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden:

Der Unterrichtsvertrag verlängert sich automatisch, solange er nicht gekündigt wird.

Instrumental- und Gesangsunterricht: eine Kündigung ist jeweils zum 28. Februar (Kündigung 31. Dezember) und zum 31. August (Kündigung 30. Juni) möglich.

In den Fächern musikalische Früherziehung und Kindertrmmeln laufen die abgeschlossenen Verträge bis Schuljahresende (31. August).

Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden:

Der Unterrichtsvertrag endet automatisch nach 12 Monaten.

(Als Beispiel: 1. April 2023 endet am 31. März 2024).

Danach erhalten Sie die Möglichkeit der Neu-/Wiederanmeldung.

Die Kündigung muss der Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden, eine Mitteilung an die Lehrkraft ist nicht ausreichend.

2. Außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:

seitens der MusikAkademie Schwabing, wenn

  • die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
  • die Lehrkraft ausfällt und kein Ersatz angeboten werden kann

seitens des Schülers

– bei längerer schwerer Erkrankung (Attest)

– bei Umzug außerhalb des Einzugsbereichs (Bestätigung des Meldeamtes)

Eine außerordentliche Kündigung ist immer schriftlich bei der MusikAkademie Schwabing einzureichen. Die MusikAkademie Schwabing erhebt eine Bearbeitungsgebühr.

3. Zahlungstermine

Die Kursgebühren werden zum 25. des Monats für den Folgemonat abgebucht.Bei Rücklastschriften, die der Zahler zu vertreten hat, berechnet die MusikAkademie Schwabing eine Bearbeitungsgebühr.

4. Haftung

Die Haftung der MusikAkademie Schwabing für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die MusikAkademie Schwabing vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Datenschutz

Die Schüler der MusikAkademie Schwabing und deren Erziehungsberechtigte erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dieses für die Geschäftsführung der MusikAkademie Schwabing erforderlich ist.

6. Fotos/Bilder

Auf Veranstaltungen der Musikakademie Schwabing wird zu Dokumentations- und Werbezwecken fotografiert. Falls Schüler bzw. Erziehungsberechtigte eine Veröffentlichung nicht wünschen, wird um schriftliche Mitteilung gebeten.

Die Bilder werden ausschliesslich auf der Website veröffentlicht.

II. Unterricht

1. Einteilung zum Unterricht

Die Unterrichtseinteilung liegt grundsätzlich in den Händen der MusikAkademie Schwabing, wird aber, soweit möglich, geäußerten Wünschen entsprechen.

2. Unterrichtstage

Die Unterrichtstage richten sich nach den Schul- und Ferienregelungen für die öffentlichen Schulen in Bayern.

Bei Unterrichtsausfällen von bis zu drei Einheiten pro Schuljahr (bei Kündigung zum Halbjahr bis zu zwei Einheiten), die die MusikAkademie Schwabing zuvertreten hat, wird kein Gebührennachlass gewährt. Dennoch erhält der Schüler mindestens 33 Unterrichtseinheiten im Schuljahr.

3. Höhere Gewalt/Behördliche Schließung der Schule

Wir der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anweisung z.B. wegen einer Pandemie oder einer Katastrophe etc. für die Dauer von weniger als sechs Wochen eingestellt, bleibt der Entgeltanspruch der MusikAkademie Schwabing bestehen. In diesem Falle tritt die Regelung II/2 (mindestens 33 Unterrichtseinheiten) außer Kraft.

4. Online Unterricht

Sollten es besondere Umstände (.B. eine Pandemie) erfordern, kann der Unterricht zum vereinbarten Termin auch online erteilt werden. Lehrer und Eltern (volljährige Schüler) einigen sich hierfür auf einen Videokonferenzdienst. Dies umfasst auch die Einwilligung zu der für die Nutzung des Viedeokonferenzdienstes erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und ggf. Weitergabe persönlicher Daten.

5. Erkrankung des Schülers

Bei Erkrankung oder Verhinderung des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Schüler, die aus Krankheitsgründen die Regelschule nicht besucht haben, erhalten am gleichen Tag auch keinen Musikunterricht.

Stand 01.09.23